Allgemeine Geschäftsbedingungen PanMenta
1. Vertragsgestaltung
1.1. Allen Vertragsleistungen der Firma PanMenta – das Konzept zur Persönlichkeitsentwicklung Gerhard Mühlbauer nachfolgend Gerhard Mühlbauer genannt, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Der Vertragspartner, nachfolgend Auftraggeber genannt, erkennt sie für den vorliegenden Vertrag an.
1.2. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Gerhard Mühlbauer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.3. Ergänzend gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gerhard Mühlbauer, die den Verträgen beigefügt werden, bzw. jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stehen. (www.panmenta.at)
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von Gerhard Mühlbauer bestätigt.
1.5. Termine und Fristen für die vertraglichen Leistungen von Gerhard Mühlbauer werden erst mit Vertragsabschluss verbindlich.
2. Leistungserbringung
2.1. Gerhard Mühlbauer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Seminaren, Trainings, Workshops, Moderation, Coaching und Mentaltraining, sowie Energetischer Behandlungen (Omnipathie) und Life Kinetik Trainings.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Gerhard Mühlbauer im Einzelnen festgelegt.
2.3. Die im Vorfeld dem Kunden überstellten Konzepte sind unverbindlich. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen behält sich Gerhard Mühlbauer ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die aufgrund des Verlaufs der Leistungserbringung erforderlich werden.
2.4. Der Auftraggeber informiert Gerhard Mühlbauer vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
2.5. Gerhard Mühlbauer schlägt die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Personen vor, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden.
2.6. Für die Arbeit mit Menschen gilt Vertraulichkeit. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern bzw. Mitarbeitern an den Auftraggeber findet nicht statt.
2.7. Gerhard Mühlbauer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für einen bestimmten Erfolg, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.
2.8. Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Gerhard Mühlbauer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn er oder sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dabei hat der Auftraggeber das Vorliegen eines Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit zu beweisen. Der Kunde hat etwaige Schäden, für die Gerhard Mühlbauer aufkommen muss, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Honorare, Kosten, Zahlungsbedingungen
3.1. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Bei Coachings, Life Kinetik Trainings oder energetischer Behandlungen gilt der aktuell gültige Einheitssatz.
3.2. Unsere Tagsätze enthalten das Honorar des Seminarleiters inkl. umfangreicher Teilnehmerunterlagen. Ausgenommen sind lediglich Geräte, die üblicherweise in Seminarräumen zur Verfügung stehen (Pinwände, Flipcharts, TV-Monitor, Beamer). Ebenfalls im Preis enthalten ist eine umfangreiche Seminarvor- und -nachbereitung. Die Seminarvorbereitung umfasst ein oder mehrere Briefinggespräche mit dem Auftraggeber sowie die Konzeption und Erstellung der Teilnehmerunterlagen. Die Seminarnachbereitung umfasst die Erstellung der Teilnahmebestätigungen (wenn vereinbart) sowie einen Abschlussbericht.
Der Seminarpreis (exkl. Umsatzsteuer) – samt allen angeführten Nebenleistungen – gilt für die im Angebot bzw. in der Seminarbeschreibung angeführte maximale Teilnehmerzahl. Jeder zusätzliche Teilnehmer erhöht diesen Preis proportional, nicht erschienene Teilnehmer begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion. Für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, wird ein Honorar gesondert vereinbart.
3.3.Zu einem gelungenen Seminar gehört auch die richtige Umgebung für die Teilnehmer. Sie buchen das Hotel oder Institut Ihrer Wahl. Von uns erhalten Sie genaue Informationen, was wir für das Seminar an Ausstattung und Räumlichkeiten brauchen. Um die hohe Qualität unserer Seminare sicherzustellen, können unsere Trainer bei nicht geeigneten Seminarbedingungen das Seminar noch vor Ort absagen (zu vollen Stornokosten). Bei der Organisation sind wir gerne behilflich: von der Hotelempfehlung bis zur Seminarraum-Checkliste.
3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien, Protokollen und der Aufwand von Materialien.
3.5. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet bzw. vom Auftraggeber direkt mit dem Seminarhotel verrechnet.
Zum angeführten Preis kommen noch die effektiven Reisekosten des Trainers (Flugkosten, Taxi bzw. amtliches Kilometergeld, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung) dazu. Ausgangspunkt der Reise ist unser Büro in 3053 Laaben. An- und Abreisezeiten sind bei unseren Trainings bis zu 2 Stunden je Richtung im Preis enthalten.
Einen größeren Zeitaufwand berechnen wir extra mit € 90,– pro weitere Stunde.
3.6. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7. Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten sind sofort nach Rechnungserhalt jeweils ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Kündigung, Rücktritt, Leistungshindernisse
4.1. Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem gebuchten Seminar zurücktreten bzw. seinen Beratungsauftrag kündigen. Dabei fallen folgende Rücktritts- bzw. Kündigungsgebühren an: Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich Gerhard Mühlbauer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen ab 60 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 30 % des vereinbarten Honorars, ab 30 Kalendertagen 60% des vereinbarte Honorar zu zahlen und ab 14 Kalendertagen das volle vereinbarte Honorar zu zahlen.
4.2. Der Rücktritt bzw. die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag der Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung.
4.3. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, durch Gerhard Mühlbauer nicht zu vertretenden Hindernissen, entfällt die Leistungspflicht von Gerhard Mühlbauer für die Dauer des Bestehens des Hindernisses. (z.B. Krankheit, Unfall o.ä.)
4.4. In diesem Fall ist Gerhard Mühlbauer berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn die Nachholung der Leistung unzumutbar ist. Schadensersatz kann der Kunden nur insoweit verlangen, als der Schaden auf Verzug oder auf von Gerhard Mühlbauer zu vertretender Unmöglichkeit beruht.
4.5. Stört ein Teilnehmer wiederholt den Seminarablauf und führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Seminars, so ist der Trainer berechtigt, den betreffenden Teilnehmer abzumahnen und im Wiederholungsfalle von der weiteren Teilnahme an dem Seminar auszuschließen, ohne dass sich daraus ein Rückerstattungsanspruch der Seminargebühren ergibt.
4.6. Sollte das Training aus zwingenden Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl) durch Gerhard Mühlbauer abgesagt werden, erstattet Gerhard Mühlbauer Ihnen überwiesene Teilnahmegebühren zurück. Weitere Ansprüche an Gerhard Mühlbauer entstehen nicht. Die Teilnehmer werden über Änderungen spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn informiert. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Trainers) behält sich Gerhard Mühlbauer vor, baldmöglichst einen geeigneten Ersatztermin anzubieten.
5. Urheberrechte, Geheimhaltung
5.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von Gerhard Mühlbauer an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch Gerhard Mühlbauer.
5.2. Gerhard Mühlbauer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
5.4. Gerhard Mühlbauer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Sonstiges
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.2. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Rahmenvereinbarungen für die Zusammenarbeit.
6.3. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
7. Elektronische Rechnungslegung
7.1. Der Auftragnehmer (Gerhard Mühlbauer) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.
Hinweise zum Datenschutz
Ihre Daten werden nur zur Abwicklung des Bestellverkehrs und zur Weitergabe von Informationen an Kunden, seitens Gerhard Mühlbauer, genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Vorbehalt
Satz- und Druckfehler vorbehalten.